Für den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien werden jetzt auch Steuervorschriften gelockert. Mussten sich Betreiber von Photovoltaikanlagen bisher mit Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen plagen, werden die ab 1.1.2023 weitgehend überflüssig. Ein großer Stolperstein bleibt allerdings: Auf die Fristen kommt es an, insbesondere bei den Neuanschaffungen bzw. Installationen.
Wie Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage von den Neuregelungen profitieren, erfahren Sie in unserem neuen Video „Photovoltaikanlagen – So nutzen Sie die aktuellen Steuererleichterungen“ auf unserer Webseite.