Wie Sie vielleicht bemerkt haben, waren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Dienstag aufgrund der jährlichen Mitarbeiterschulung zum Thema Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) nur eingeschränkt erreichbar.
Auch wir haben die Verpflichtung, wie übrigens alle Unternehmen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig auf die Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) zu verpflichten und zu schulen.
In einem mit Praxisbeispielen gespickten Vortrag unterrichtete unser externer Datenschutzbeauftragter Heinz Keeve, uns heute über die besonderen Anforderungen des Datenschutzes an eine Steuerkanzlei /-Sozietät.
Das Prinzip der Datensparsamkeit, respektive Datenminimierung, erhielt durch die neue DS-GVO eine erweiterte Bedeutung. Es dürfen grundsätzlich nur Daten verarbeitet werden, für die es entweder eine gesetzliche Grundlage oder eine freiwillige Einwilligungserklärung der betroffenen Personen gibt.
Verbunden mit dem Datenschutz ist in einem besonderen Maße die Datensicherheit. Dieses gilt sowohl für die Verarbeitung der Daten bei uns in der Kanzlei, als auch besonders in der Kommunikation mit den Mandanten, der Behörde und mit weiteren Dritten.
Hier gelten besonders die sogenannten technischen organisatorischen Maßnahmen (TOM´S), die unter anderem vorschreiben, dass alle E-Mails mit personenbezogenen Daten nur in „verschlüsselter Form“ verschickt werden dürfen. Hierbei kommt uns besonders das System der DATEV zur Verschlüsselung von E-Mails Zugute. Damit ist sichergestellt, dass sensible Daten den Empfänger erreichen, ohne dass Unbefugte darauf zugreifen können.