Es ist die seit Jahren einschneidendste Änderung für alle, die für Bargeschäfte elektronische Kassen nutzen: Ab 1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen geschützt sein. Das gilt nicht nur für neue, sondern auch für Bestandskassen. Für Sie heißt das: Sie müssen Ihre Kasse nachrüsten oder eine neue Kasse mit TSE kaufen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenhersteller, ob und wann Ihre Kasse mit einer TSE nachgerüstet werden kann.
Darüber hinaus gibt es weitere neue Anforderungen an Kassen und die Kassenführung. Welche das sind und was Sie jetzt konkret tun müssen, erklärt unser neues Video „Kassenvorschriften 2020: Das muss Ihre Kasse jetzt können“. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an.
Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzbehörden verstärkt mit unangekündigten Kassen-Nachschauen prüfen werden, ob die neuen Kassenanforderungen auch eingehalten werden. Deshalb sollten Sie das Thema zeitnah angehen. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne.