Angesichts immer neuer Inflations-Höchstständen bei gleichzeitig fehlenden Fachkräften ist der Druck groß, Arbeitnehmern finanziell etwas Gutes zu tun. Mit der Inflationsausgleichsprämie ist das bis Ende 2024 steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Bis zu 3.000 € sind begünstigt. Allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Schauen Sie sich dazu unser neues Video „Inflationsausgleichsprämie: Das gilt für Jobwechsler, Sachlohn, Mehrfachzahlungen und andere Sonderfälle“ an. Es gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen, u.a.
- Welche Arbeitnehmer können die Prämie bekommen?
- Kann ich Weihnachtsgeld oder sonstige Zahlungen in die Prämie umwandeln?
- Darf die Auszahlung auch auf mehrere Termine aufgeteilt werden?
- Was ist mit Arbeitnehmern, die neu in den Betrieb kommen?