Für Gutscheine, die seit dem 01.01.2019 ausgegeben werden, gelten neue Umsatzsteuerregeln. Sie müssen jetzt zwischen Ein- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden. Während für Sie als Verkäufer bei Einzweckgutscheinen die Umsatzsteuer unmittelbar beim Verkauf fällig wird, wird sie bei Mehrzweckgutscheinen erst beim Einlösen fällig.
Und wie können Sie unterscheiden, um welchen Gutscheintyp es sich handelt? Das ist in manchen Fällen gar nicht so einfach. Außerdem müssen Sie auf das Ausstellungsdatum achten. Denn für ältere Gutscheine, die bis 2018 ausgestellt wurden, gelten noch andere Regeln.
Was Sie zur Unterscheidung der Gutscheine wissen müssen, erfahren Sie in unserem neuen Video Gutscheine: Wann und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt.