Sind Sie Immobilienbesitzer, erhalten Sie demnächst Post vom Finanzamt. Wundern Sie sich nicht, es ist kein Nachzahlungsbescheid oder ähnliches. Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe einer Grundsteuererklärung auf. Sie müssen verschiedene Daten angeben, mit denen der aktuelle steuerliche Wert Ihres Grundstücks neu berechnet wird. Für die Abgabe der Erklärung haben Sie dann einen Monat Zeit. Dann gilt es also, zügig die zur Ermittlung der Grundsteuer nötigen Informationen zusammenzustellen.
Die Grundsteuererklärung ist der erste Schritt der Grundsteuerreform. Die ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundstücksbewertung und damit -besteuerung für verfassungswidrig erklärt hat.
Was bei der Grundsteuerreform wann passiert und wie Ihre Grundsteuerlast künftig berechnet wird, erklärt das Video „Grundsteuerreform – Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen“. Das Video finden Sie ab sofort auf unserer Webseite.