In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2019 leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein.
Auf Anweisung von Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2019 auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird während des Weihnachtsfriedens keine Betriebsprüfungen einleiten und ebenfalls keine Prüfungsberichte versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.