Die Bundesländer wollen einen härteren Kurs gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel einschlagen. Betreiber von Internetmarktplätzen in Deutschland sollen künftig in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Die Haftung soll greifen, wenn Marktplatzbetreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. Sie sollen auch haften, wenn ein Finanzamt ihnen mitteilt, dass der Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt.
Hinweis: Gemeinsam mit dem Bund wollen die Länder im ersten Quartal 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Auch die EU-Kommission will gegen unfaire Praktiken im Onlinehandel vorgehen. Geplant sind weiterführende Regelungen, etwa in Form einer Quellensteuer bei den Marktbetreibern.