Unabhängig vom Kaufpreis können Sie dank einer Neuregelung des Bundesfinanzministeriums Computer und Software jetzt sofort von der Steuer absetzen. Die Neuregelung gilt für Anschaffungen ab 2021. Bisher mussten Sie die Kosten über mindestens drei Jahre abschreiben.
Steuerlich geltend machen können Sie sämtliche Hardware inkl. Peripheriegeräte wie Drucker oder Monitore sowie Software, die Sie beruflich nutzen. Aber Achtung: Ausgenommen sind Smartphones. Die Kosten dafür wirken sich nur sofort bei der Steuer aus, wenn sie maximal 800 € zzgl. Mehrwertsteuer betragen. Ansonsten müssen sie sogar über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Schauen Sie sich im Video Abschreiben von Computern und Software – Beachten Sie die neuen Steuerregeln des Finanzamtes an, welche Geräte und Software genau von der Sofortabschreibung profitieren. Das Video finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.